Die Oberbayerische Heimstätte baut, saniert und verwaltet ihre eigenen Mietwohnungen in ganz Oberbayern.
Der überwiegende Teil dieser Wohnungen ist gefördert. Zur Anmietung einer geförderten Wohnung ist ein sogenannter „Wohnberechtigungsschein“ erforderlich. Diesen können Sie bei den jeweils zuständigen Landratsämtern, Gemeinden oder Städten beantragen, denen in der Regel auch das Belegungsrecht obliegt.

Daher geht auch nur ein kleiner Teil unseres verfügbaren Wohnungsbestands an den freien Wohnungsmarkt.

Aufgrund der hohen Nachfrage führen wir momentan keine Vormerklisten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Vielen Dank.