Von unseren rund 6.000 Mietwohnungen sind rund 2.000 gefördert und unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Rund 1.350 weitere Wohnungen haben eine Belegungsbindung.

Diese Wohnungen werden von der öffentlichen Hand vergeben. Abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Wohnsituation und Ihren persönlichen Lebensverhältnissen, wird geprüft, ob sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben.

Voraussetzung für eine geförderte Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein.

Sie interessieren sich für eine öffentlich geförderte Wohnung der Oberbayerische Heimstätte in Ihrem Wohnort? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen sagen, welches Amt für Sie zuständig ist.

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Casinostr. 1, 85540 Haar
Telefon: +49 (089) 38 18 05 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Wir freuen uns, Ihnen während unserer Geschäftszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin, um sicher zu stellen, dass der für Sie zuständige Sachbearbeiter anwesend ist.